AGB - Adlerhorst-Hunsrueck

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AGB

Sehr geehrte Gäste,
auch als Ferienobjekt-Privatanbieter bin ich verpflichtet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu veröffentlichen.
Sie dienen zum beiderseitigen rechtlichen Schutz und sind Bestandteil Ihrer Buchung sowie des Gastaufnahme-Vertrags.
Deshalb nehmen Sie sich bitte die Zeit, die AGB zu lesen.

1. Buchungsbedingungen:
Die Buchung der 5-Sterne-Unterkunft erfolgt schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief. Im Ausnahmefall mündlich per Telefon oder persönlich hier vor Ort.
Die Angabe der Namen und vollständigen Adressen aller Reiseteilnehmer und zusätzlich die Angabe des Geburtsdatums der mitreisenden Kinder bis zur Volljährigkeit ist erforderlich.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast – auch für jeden weiteren in der Buchung aufgeführten Gast, für dessen Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht - sofern weitere mitreisende Gäste keine entsprechende eigene bzw. gesonderte Verpflichtungserklärung abgeben.
Diese AGB, gemäß der Internetseite www.adlerhorst-hunsrueck.de werden mit der Buchung ausdrücklich anerkannt.
Die Anzahlung ist gleichzeitig die Festbuchung sowie die Bestätigung darüber, dass der buchende Gast - und die mitreisenden Gäste die evtl. eine gesonderte Verpflichtungserklärung abgeben - die AGB der Frau Gisela Herber auf der Internetseite www.adlerhorst-hunsrueck.de und auch die Angaben auf der Internetseite selbst gelesen hat/haben  und diese von ihm/ihnen und den weiteren Reiseteilnehmern akzeptiert werden.
Bei Buchungsabschluss ist 1/3 des Totalpreises als Anzahlung zu überweisen. Ich erbitte von meinen Gästen die Überweisung der Anzahlung innerhalb 7 Tagen nach Buchung. Nach Zahlungseingang wird die Buchung/Reservierung endgültig.
Die Bestätigung des Zahlungseingangs ist die Belegt-Markierung der jeweiligen Zeit unter „Verfügbarkeit“ auf www.adlerhorst-hunsrueck.de. Mit diesen Vorgängen ist automatisch der Gastaufnahme-Vertrag geschlossen. Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb von 2 Wochen, nachdem der buchende Gast meine Bankverbindung erhalten hat, so behalte ich mir vor, die Ferienwohnung anderweitig zu vergeben.
Die Restzahlung (2/3 des Totalpreises) plus Kaution ist spätestens bis 4 Wochen vor Anreise zu überweisen.
 2. Reiserücktrittskosten-Versicherung:
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung  empfohlen!
Bitte daran denken, dass diese Versicherung innerhalb von 14 Tagen (2 Wochen) nach Buchung abgeschlossen werden muss.
3. Stornierungsbedingungen:
Im Stornierungsfall resultiert aus dem Gastaufnahmevertrag folgendes:
Für jeden Tag des ursprünglich gebuchten und nunmehr stornierten Zeitraums – der von mir nicht neu vermietet werden kann – sind vom Gast 90 % des von der Personenzahl abhängigen Übernachtungspreises gemäß gültiger Preisliste (s. Seite „Preise/Verfügbarkeit“ auf www.adlerhorst-hunsrueck.de ) als Stornogebühr zu entrichten.
Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Erstattung der Kosten für die nicht genutzten Übernachtungen.
4. Anreise und Abreise:
Anreise ab 16 Uhr – Abreise bis 10 Uhr.
Diese Zeiten sind gültig. Frühere Anreise bzw. spätere Abreise bitte nur nach Absprache.
Die gründliche Endreinigung und Wiederherrichtung der 5-Sterne-Unterkunft (DTV) erfordert eine gewisse Zeit. Ich bitte diesbezüglich um Ihr Verständnis.
5. Mindestbuchung:
3 Übernachtungen. Ansonsten siehe bitte auf Seite „Preise/Verfügbarkeit“ unter www.adlerhorst-hunsrueck.de.
Bei Interesse an abweichenden Buchungszeiträumen sprechen Sie mich bitte an.
Es gelten die schriftlichen Vereinbarungen hinsichtlich der verbindlich gebuchten Übernachtungszeit, die im Einzelfall zwischen Gast und Gastgeber gemäß Festbuchungsbestätigung (Belegt-Markierung) getroffen wurden.
6. Kaution:
Es wird eine Kaution von 150 €, bzw. bei mehr als 6 Gästen von 200 €, erhoben.
Bei ordnungsgemäßem Zustand, wie unter Punkt 8. Endreinigung beschrieben (keine Schäden an Grundstück, Haus, Ferienwohnung, Inventar usw.), wird der Kautionsbetrag etwa 4 Wochen nach Abreise und nach Eingang der Telefongebühren-Rechnung erstattet. Dazu gibt der Gast seine Bankverbindung bekannt.
Gleichzeitig ist dem Gastgeber damit Gelegenheit für eine gründliche und sorgfältige Inspektion der zur Verfügung gestellten Ferienwohnung usw. gegeben.
Aufwandskosten für nicht durch den Gast erfolgte Müllentsorgung, Kosten für Ersatz fehlender hauseigener Gegenstände, für Reparatur, Neuanschaffung, Spezialreinigung und erhöhte Endreinigungs-Arbeiten etc. werden dem Gast in Rechnung gestellt und bei einem Schadenwert bis zu Kautionshöhe direkt mit der Kaution verrechnet.
Die jeweilige Rechnung/Kostenrechnung wird dem Gast (auf Verlangen) zur Verfügung gestellt.
7. Schäden durch Gäste:
Für alle durch den/einen Gast verursachte Schäden (nicht für Verschleißschäden) in der 5-Sterne-Unterkunft, sowie an Haus und Grundstück und den zur Verfügung gestellten Geräten, die vor seiner Anreise nicht vorhanden waren und somit  von den jeweils aktuellen Gästen verursacht wurden, wird Schadenersatz in vollem Umfang gefordert. Bei Abreise verschwiegene Schäden werden fotografiert/dokumentiert.
Diese Schäden werden dem/n entspr. Gast/Gästen mitgeteilt und es wird Schadenersatz gefordert. Sollte die Bezahlung verweigert werden, wird der Schadenersatz notfalls auf dem Rechtsweg eingeklagt. Ich nehme meine Kontrollverpflichtung sehr ernst und überprüfe die 5-Sterne-Unterkunft nach jeder Gäste-Abreise sehr sorgfältig und ich investiere jährlich größere Beträge für Instandhaltung usw., denn 5 Sterne (DTV) sind eine ganz besondere Verpflichtung hinsichtlich des Qualitätsstandards.
So bin ich bestens über den jeweils aktuellen Zustand der Ferienwohnung vor Anreise der nächsten Gäste informiert und auch die bereits vorhandenen Gebrauchsspuren sind mir bekannt. Die Gäste können sich alle darauf verlassen, dass ich ihnen keinesfalls Schäden von vorherigen Gästen anlaste. Auch Funktionsstörungen durch Materialermüdung/Verschleiß (z. B. gelockerte Schrankscharniere) oder plötzliches Nicht-Funktionieren älterer Klein-Elektrogeräte werden niemals von mir als Schäden gewertet, sondern es wird schnellstmöglich für Abhilfe (Reparatur, Neuanschaffung) gesorgt.
Um nachträgliche/n Probleme/Ärger zu vermeiden, hat der Gast an den Gastgeber fehlende, zerbrochene oder verlorene und durch unsachgemäße Bedienung/Behandlung nicht mehr funktionierende/beschädigte hauseigene Geräte/Gegenstände spätestens vor der Abreise zu melden und ggf. zu bezahlen. So ist auch gewährleistet, dass nachfolgende Gäste dadurch möglichst nicht benachteiligt werden.
8. Endreinigung:
Die Endreinigung ist enthalten. Die Betten sind bezogen. Hierzu bitte auch die Seite „Preise & Verfügbarkeit“ unter www.adlerhorst-hunsrueck.de beachten.

Bitte achten Sie darauf, sehr geehrte Gäste, dass Sie vor der Abreise folgende, Ihnen obliegende Grundreinigungs- und Aufräumarbeiten durchgeführt haben:

  • Die 5-Sterne-Unterkunft ist besenrein zu hinterlassen.
  • Die benutzte Bett- und Badwäsche gibt der Gast bitte vor Abreise in die von mir bereitgestellten Körbe.
  • Sämtlicher Müll und alle mitgebrachten Gegenstände  müssen bei Abreise entfernt sein.
  • Der Müll muss in die dafür vorgesehenen Tonnen und kommunalen Sammelbehälter gegeben werden.
  • Das gesamte Koch- und Tischgeschirr muss sauber gespült sein und an seinem Platz stehen. Dies gilt auch für alle Gläser, Backbleche und -formen, für Bestecke, Kleingeräte, Kochutensilien, Platzsets, Frischhaltedosen und dgl..
  • Die komplette Einbauküche – innen und außen – muss sauber sein. Dazu gehören auch Spüle, Spülmaschine, Kochfeld, ganz besonders der Backofen, Arbeitsflächen, die Bio-Fresh-Kühlung sowie der Kühlschrank. (Der Backofen ist gut sauber zu halten, wenn die Speisen/Backwaren mit entsprechenden Deckeln oder mit Backpapier abgedeckt werden.)
  • Die Gartengrill-Einrichtung (fahrbarer Edelstahl-Mulifunktionsgrill und der Feuerwok) sowie der Terrassenkamin ist vom Gast nach Gebrauch bzw. vor Abreise zu säubern.

Für ordnungsgemäße Erfüllung werden dem Gast entsprechende Reinigungsmittel zur Verfügung gestellt.

Alle diese Einrichtungen/Gegenstände müssen in einwandfrei gereinigtem Zustand und komplett -wie bei Anreise vorgefunden- hinterlassen werden. Nach ausdrücklicher Absprache und gegen entsprechende Bezahlung kann der Gast seine Reinigungsaufgaben an den Gastgeber abgeben.
9. Aufsichts- und Sorgfaltspflicht:

  • Dem Gast obliegt die Aufsichtspflicht über die mitgereisten Kinder: in der gesamten 5-Sterne-Unterkunft mit Balkonen, im Treppenhaus, dem Garten-/Hofbereich und ganz besonders dem Fischteich mit Bachlauf sowie bei Benutzung der Sport- und Spielgeräte.
  • Der Gast ist verpflichtet, bei Anreise/Bezug die Ferienwohnung mit Einrichtung auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Gastgeber zu melden.
    Diese Meldepflicht gilt ebenso für evtl. während dem Ferienaufenthalt entstandene Schäden in der Ferienwohnung sowie an allen Einrichtungen/Sport- und Spielgeräten im Fitnessraum und Außenbereich.
    Flecken durch Rotwein, Soßen, ätzende Mittel u. ä. auf Polstern, Teppichen, allen Böden etc., sind sofort zu entfernen (in der Regel mit Schwammtuch und warmen Spülmittel-Wasser); damit keine bleibenden Flecken/Schäden entstehen.
  • Erkennt der Gast, dass durch plötzlich auftretende Störungen evtl. Schäden am Ferienobjekt entstehen könnten, so hat er dies dem Gastgeber unverzüglich zu melden.
  • Wertgegenstände sind im verschlossenen Tresor zu deponieren (s. bitte Seite „Haus & Domizil", ganz unten).
  • Bei Verlassen der 5-Sterne-Unterkunft sind alle Türen und Fenster fest zu schließen. Die Abschlußtür ist mit dem Schlüssel abzusperren.
  • Die Schlüssel (für Garage, Wohnungstür und besonders der Zentralschlüssel für Haus- und Zauntür sowie für das elektronische Hoftor) dürfen nicht an Außenstehende weitergegeben werden und sind sehr sorgfältig aufzubewahren.
    Kosten wegen Verlust und demzufolge Austausch von Schlössern gehen zu Lasten des Gastes.
  • Falls Sie die Infrarot-Fernbedienung für das Hoftor nutzen wollen, so sprechen Sie uns diesbezüglich an. Diese ist sorgsam zu behandeln und aufzubewahren. Für Schäden an derselben durch unsachgemäße Bedienung/Behandlung bzw. Verlorengehen haftet der Gast vollumfänglich.
10. Urlaub mit Hund:
Wir lieben Hunde und sind selbst Hundehalter.
Deshalb haben wir uns entschieden, auch in unserem Haus den Urlaub mit Hund zu ermöglichen.
Es ist maximal 1 Hund auf Anfrage/nach Absprache erlaubt. Kosten: 8 €/ÜN, + 100 € Kaution.
Die 5-Sterne-Unterkunft ist hochwertig und gesundheitsorientiert eingerichtet.
Wir beherbergen auch Gäste mit Babys/Kleinkindern sowie Allergiker.
Deshalb setzen wir für Hundehalter voraus, dass folgendes selbstverständlich ist:
Alle Polstermöbel und Betten sind für Hunde tabu.
Das gilt auch für die Sanitär-, Bade- und Duscheinrichtungen.
Bitte den Hund draußen putzen und innerhalb des Hauses nicht toben.
Alle Einrichtungsgegenstände müssen unversehrt bleiben.
Der Hund darf nicht allein in der Unterkunft oder im Garten bleiben.
Es können nur Hunde aufgenommen werden:
>  für die eine gültige Haftpflicht-Versicherung besteht
>  die völlig gesund sowie frei von Ungeziefer und Parasiten sind
>  die stubenrein und nicht inkontinent sind
>  die in der Zeit des Urlaubsaufenthalts nicht läufig sind
>  die nicht stark speicheln/sabbern
> die gut sozialisiert und verträglich mit Artgenossen sind
> die nicht unter die Kampfhunde-Verordnung fallen
Hundehaare in der Wohnung sind vom Hundehalter restlos zu entfernen.
Bei feucht-nassem Wetter ist der Hund vor Betreten des Hauses gründlich trocken zu reiben.
Das 1,80 m hoch umzäunte Grundstück ist keine Hundetoilette und kein Gassi-Freilauf.
Hundekot bitte auch vom umliegenden Wiesengelände entfernen.
Für durch den Hund verursachte Schäden haftet der Halter vollumfänglich.

11. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für die Betriebsstätte zuständige Gericht


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